Und das wird dafür benötigt
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF).
Weitere Informationen:
Stadt Rüthen
Herr Grzyb
Hochstraße 14
59602 Rüthen
Zimmer: 7
Tel.: 02952 / 818-135
E-Mail: h.grzyb@ruethen.de