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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Telefongebührenermäßigung

Und das wird dafür benötigt

Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF).

Weitere Informationen:

Stadt Rüthen
Herr Grzyb
Hochstraße 14
59602 Rüthen

Zimmer: 7
Tel.: 02952 / 818-135
E-Mail: h.grzyb@ruethen.de