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Anmeldung bei der Meldebehörde (Bürgerbüro)

Beschreibung

Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro Rüthen anzumelden! Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.

Was ist mitzubringen?

Für die Anmeldung benötigen wir

  • den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
  • bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
  • das Formular: “Anmeldung bei der Meldebehörde“

Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).

Gebühren/ Kosten

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Formulare/Download

Sie können das Anmeldeformular direkt aus dem Internet herunterladen. Bitte füllen Sie es aus und geben es persönlich zusammen mit den anderen o. g. Unterlagen bei uns ab.

Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"

Weitere Informationen:

Stadt Rüthen
Bürgerbüro
Hochstraße 14
59602 Rüthen

Zimmer: 1, 2, 3,
Tel.: 02952 / 818-141, -131, -121
E-Mail: buergerservice@ruethen.de